Allgemeine Vertragsbedingungen der DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen
Stand: August 2024
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nicht zwischen der DMT Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH (DMT-LB), Bochum (nachstehend AG genannt) und dem Auftragnehmer (nachstehend AN genannt) schriftlich etwas anderes vereinbart wird, für alle vom AG in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (VOL/B) vom 05.08.2003 und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) vom 01.10.2019 finden in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung Anwendung.
Durch Abgabe eines Angebotes, Auftragsbestätigung, Annahme oder Ausführung einer Bestellung unterwirft sich der AN diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen, sofern der AG ihm diese, im Zusammenhang mit einer Ausschreibung, Anfrage oder einer mitgeteilt oder auf andere Weise dergestalt bekannt gemacht hat, dass der AN mit ihrer Anwendung rechnen musste.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN und von dem Bestellschreiben des AG oder diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie vom AG ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn der AN im Angebot oder in der Auftragsbestätigung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen aus irgendwelchen Gründen nicht zur Anwendung kommen, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
In allen Schriftstücken einschließlich Rechnungen sind Vorgangsnummer sowie Datum vom Schreiben des AG anzugeben.
Der AN wird hiermit gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz informiert, dass die Daten dieses Auftrages gespeichert werden.
2. Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung
Der AN hat sich im Angebot bezüglich Menge, Beschaffenheit und Ausführung an die Anfrage oder an die Ausschreibung zu halten und im Falle einer Abweichung ausdrücklich auf diese hinzuweisen. Der Aufwand zur Erstellung von Angeboten und der Überlassung ergänzender Unterlagen oder Informationen wird nicht vergütet.
Das Angebot ist für die Dauer von drei (3) Monaten bindend, wenn nicht ein kürzerer Zeitraum angegeben wird.
Die Bestellung bedarf, um verbindlich zu sein, der Textform gemäß § 126b BGB. Mündliche Vereinbarungen haben nur Geltung, wenn sie vom AG in Textform bestätigt werden. Bestellungen sind vom AN unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Der AG behält sich vor, die Bestellung zurückzuziehen, wenn die Bestätigung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen eingegangen ist.
Für die Erfüllung des Auftrags über Lieferungen und Leistungen haben Regelungen in folgender Reihenfolge Gültigkeit:
- das Auftragsschreiben mit den eventuell darin enthaltenen besonderen Vertragsbedingungen,
- die Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und etwaige ergänzende Vertragsbedingungen),
- bei Liefer- und Dienstleistungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils bei Auftragserteilung geltenden Fassung,
- bei Bauleistungen: die VOB/B
- diese Allgemeinen Vertragsbedingungen der DMT-LB,
- die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auflagen einschließlich Norm- und Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils am Tage der Lieferung gültigen Fassung
3. Preise
Die Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer und verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Verpackung. Soweit vereinbart wurde, dass der AG Fracht- und Verpackungskosten trägt, sind diese vom AN zu verauslagen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
4. Ausführung des Auftrags, Beachtung von Vorschriften
Der AN verpflichtet sich, bei Erfüllung des Vertrages die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten. Die Lieferung oder Leistung muss den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-, einschlägigen Norm-, DIN-, VDE- und sonstigen Vorschriften entsprechen. Nach solchen Vorschriften erforderliche Schutzvorrichtungen hat der AN innerhalb des vereinbarten Preises mitzuliefern. Hat der AN Bedenken gegen die vom AG gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem AG unverzüglich anzuzeigen. Alle für Abnahme, Betrieb, Wartung und Reparatur erforderlichen Unterlagen (Prüfprotokolle, Werkszeugnisse, Zeichnungen, Pläne, Bedienungsanweisungen u. ä.) hat der AN, erforderlichenfalls in vervielfältigungsfähiger Form, kostenlos mitzuliefern.
5. Liefertermin
Die vom AG vorgegebenen Liefertermine sind verbindlich. Ist eine Überschreitung des Liefertermins zu erwarten, so hat der AN dies unter Angabe von Gründen und der zu erwartenden Dauer dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Etwaige Schadenersatzansprüche aus Verzugsfolgen werden durch diese Anzeige nicht berührt.
Im Falle des Verzugs ist der AG nach vorheriger Mahnung berechtigt, für jede angefangene Woche des Verzugs eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Wertes desjenigen Teiles der Leistung, der nicht genutzt werden kann, insgesamt jedoch höchstens fünf (5) Prozent des Auftragswertes zu beanspruchen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
6. Versand, Zoll und Exportkontrolle
Lieferungen sind alle notwendigen Versandunterlagen beizufügen. Die in der Beauftragung angegebene Lieferadresse inkl. Adressat, sind auf Versandunterlagen, Versandetiketten und -labels aufzuführen.
Bei Lieferung aus dem Zoll-Ausland hat sich der AN rechtzeitig mit der angegebenen Verwendungsstelle wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen.
7. Abnahme
Ist eine Abnahme vorgesehen, obliegt der entsprechende Nachweis dem AN. Ist ein Probebetrieb vorgesehen, so wird die Abnahme nach einwandfreiem Probelauf erst durch ein gemeinsam zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll festgestellt.
8. Weitergabe von Aufträgen an Dritte
Die Weitergabe von Aufträgen an Dritte und die Vergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer ist dem AG anzuzeigen. Der AG ist berechtigt den Unterauftragnehmer bei fehlender Eignung auszuschließen. Jede Zuwiderhandlung berechtigt den AG, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Vergibt der AN Unteraufträge, so haftet er für ein Verschulden seiner Unterauftragnehmer wie für eigenes Verschulden.
9. Rechnungsstellung
Alle Rechnungen sind unter Angabe der Vorgangsnummer des AG an die DMT Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH, Herner Straße 45, 44787 Bochum zu richten. Fristen für die Einhaltung von Zahlungsbedingungen beginnen erst ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung zu laufen.
Rechnungen sind per E-Mail an rechnung@dmt-lb.de zu senden. X-Rechnungen können mittels der Leitweg-ID:05911-99002-77 übermittelt werden.
10. Zahlungen
Zahlungs- und Skontofristen beginnen frühestens mit dem Rechnungs- und dem Wareneingang, falls eine Abnahme vorgesehen ist, mit der Abnahme der Lieferung/ Leistung. Der AG gerät nur aufgrund einer Mahnung in Verzug. § 286 Absatz 3 BGB gilt nicht.
11. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit dem Wareneingang und, falls eine Abnahme vorgesehen ist, nach Abnahme der Lieferung / Leistung auf den AG über.
12. Mängelhaftung
Die festgelegten Spezifikationen und Funktionen gelten als vertraglich vereinbart. Der AN sichert ihre Einhaltung für die Dauer von zwei (2) Jahren zu, mit der Folge, dass er bei Nichterfüllung nicht nur für Schäden am Vertragsgegenstand selber, sondern auch für Schäden, die an anderen Rechtsgütern entstehen, haftet.
Dies gilt nicht, wenn der AN die für den Schaden kausale Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Die bei der Mängelbeseitigung vom AN zu tragenden Kosten umfassen in jedem Falle die Aufwendungen für die Durchführung der Mängelbeseitigung sowie für die Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.
Die Mängelhaftung bezieht sich auch auf Ersatzlieferungen und Leistungen einschließlich Nachbesserungsarbeiten. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche wird ab dem Zugang der schriftlichen Mängelanzeige gehemmt, bis der AN den Mangel erfolgreich beseitigt oder die Ansprüche auf (weitere) Nachbesserung abgelehnt hat. Nach Abschluss der Mängelbeseitigung beginnt die Verjährungsfrist erneut.
13. Einhaltung von Normen
Der AN stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen zur Korruptionsprävention sowie zur Verhinderung von Beschleunigungszahlungen im Ausland und Zuwendungen an Abgeordnete getroffen werden.
Der AN hat das einschlägige Recht seines Sitzlandes einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, durch sorgfältige Auswahl seiner Unterauftragnehmer und Zulieferer und deren zumutbarer Überwachung darauf hinzuwirken, dass auch durch diese im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem AG keine Rechtsverstöße begangen werden.
Der AN verpflichtet sich ferner, die in den IAO-Kernarbeitsnormen (www.ilo.org) festgelegten Mindeststandards einzuhalten, insbesondere darf keine Zwangs- oder Pflichtarbeit eingesetzt und es dürfen keine Personen unter 14 Jahren, sowie bei gefährlicher Arbeit keine Personen unter 18 Jahren beschäftigt werden.
Der AN und seine etwaigen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, die Vorgaben des „Tarfitreue-und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW“ über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, in seiner gültigen Fassung einzuhalten.
14. Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund
Erhebliche Verstöße gegen Ziffer 13 berechtigen den AG zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund.
Der AG ist ferner zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn
- sich der AN in Liquidation befindet;
- der AN wegen einer nachweislichen schweren Verfehlung, z. B. Bestechung, §334 Strafgesetzbuch (StGB), Subventionsbetrug, §264 StGB, oder ähnlichen Handlungen außerhalb korrekter geschäftlicher Gepflogenheiten, als unzuverlässig anzusehen ist;
- der AN im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit sowie Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben hat;
- das Angebot des AN auf wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von §298 StGB beruht.
Beendet der AG den Vertrag aus den vorgenannten Gründen, so ist er berechtigt, die bisherigen Leistungen zurückzugeben. Den Wert nicht zurückgegebener Leistungen oder bereits in Anspruch genommener Leistungen hat er dem AN anteilig im Rahmen des Vertragspreises zu vergüten. Für zurückgegebene Lieferungen hat der AN das dafür bereits gezahlte Entgelt an den AG zurückzuerstatten.
Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Ansprüche des AG aus Pflichtverletzungen des AN bleiben hiervon unberührt.
15. Schutzrechte
Der AN stellt den AG von Ansprüchen Dritter aus etwaigen von ihm zu vertretenden mittel- und unmittelbaren Schutzrechtsverletzungen frei.
16. Forderungsabtretung und Aufrechnung
Die Abtretung einer Forderung des AN gegen den AG, auch innerhalb des Konzernverbundes des AN, bedarf der vorherigen Zustimmung des AG.
Der AN hat ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort gilt die im Auftragsschreiben angegebene Adresse. Gerichtsstand ist Bochum.